Begleitetes Fahren

Der Führerschein mit 17

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:
  • Fahrschulausbildung und –prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren
  • Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind
  • Die Prüfbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass beim Fahren immer dabei sein
  • Die Probezeit beginnt beim BF17 mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung nach der Prüfung. Sie dauert wie bei über 18jährigen zwei Jahre und beinhaltet die gleichen Regelungen
  • Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt bis zum 21. Geburtstag
  • Mit der Prüfbescheinigung können Fahrzeuge der Klassen AM, L und S auch ohne Begleitung gefahren werden
  • Viele KFZ-Versicherungen müssen informiert werden, wenn ein Auto für BF17 genutzt wird. Sollte z.B. ein Mindestalter für die Fahrzeugnutzung im Vertrag festgelegt sein, kann es sonst zu erheblichen Problemen kommen.
  • Jugendliche dürfen beim BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen fahren
  • Als Begleitung kann sich nur eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die PKW-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat
  • Während der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
  • Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder bleibt erhalten.
  • Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hat.
  • Wer das Fahrzeug steuert, ist auch im Schadensfall verantwortlich, unabhängig vom Alter. Die Begleitpersonen werden bei Unfällen nicht verantwortlich gemacht.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann sofort auch ohne Begleitung mit der Prüfbescheinigung gefahren werden. Sie muss aber innerhalb von drei Monaten gegen den Kartenführerschein eingetauscht werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrberechtigung. Wer so fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Der Kartenführerschein wird zum 18. Geburtstag automatisch von der Führerscheinstelle ausgestellt und kann dort einfach abgeholt werden. Dazu muss die Prüfungsbescheinigung vorgelegt werden.
Begleitperson beim Begleiten Fahren ab 17 kann werden, wer:
  • 30 Jahre oder älter ist
  • Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat
Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich. Am häufigsten übernehmen die Eltern die Begleitung, aber auch Großeltern, Bekannte oder z.B. Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes können gute Begleitpersonen sein. Dafür müssen Sie von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen eingetragen werden und die Eltern einverstanden sein.

Ansprechbar sein und unterstützen

Beim Fahren sollen die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht ihrer Begleitung profitieren. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich viele Jugendliche im Straßenverkehr deutlich sicherer und sind weniger gestresst. Die Begleitpersonen beobachten während der Fahrt aufmerksam das Verkehrsgeschehen und sind immer für Fragen ansprechbar. Ihre Hinweise helfen den Jugendlichen, Gefahren rechtzeitig wahrzunehmen und richtig zu reagieren. Das wirkt beruhigend, gerade in schwierigen Situationen. Spürt eine Begleitperson, dass die Fahrerin oder der Fahrer müde wird oder sich nicht mehr richtig konzentrieren kann, sollte sie eine kurze Pause vorschlagen. Nach der Fahrt ist ein gutes Feedback wichtig. Dazu gehört zum Beispiel, wie es aus Sicht des Jugendlichen lief, das Anerkennen guten Fahrverhaltens, aber auch die Benennung schwieriger Situationen, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht. Der erste Schritt zum Begleiteten Fahren, ist die Anmeldung zur Fahrausbildung in unserer Fahrschule. Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 gibt es direkt bei uns in der Fahrschule. Los gehts !