Sonderfahrten

Die besonderen Ausbildungsfahrten:

Die Anzahl der mindestens abzuleistenden Sonderfahrten, oder wie der Fahrschüler sagt: “Pflichtstunden” erfährst Du hier! Die Mindestanzahl  ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei den Sonderfahrten handelt es sich um Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten zu je 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich und hängt von Deinem eigenen Können ab.

FS-Klasse Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt Gesamt
B            5             4        3     12
BE            3             1         1       5
A1            5             4        3     12
A2            5             4        3     12
A            5             4        3     12
B96         Keine          Keine    Keine       0
AM         Keine          Keine    Keine       0
L         Keine          Keine    Keine       0
Mofa         Keine          Keine    Keine       0