125 cm³ fahren mit Klasse B (Schlüsselzahl 196)
Fahrschule Lehre und Braunschweig
Du hast bereits den Führerschein Klasse B (Pkw) und möchtest damit kleine Motorräder oder Roller bis 125 cm³ fahren – ganz ohne extra Führerschein und Prüfung? Mit der Schlüsselzahl 196 (B196) machst Du genau das möglich.
Seit Anfang 2020 kannst Du mit dieser nationalen Zusatzberechtigung in Deutschland Krafträder bis 125 cm³, 11 kW Motorleistung (max. 15 PS) und einem Leistungsgewicht bis 0,1 kW/kg fahren. Für die Teilnahme an einer A1‑Schulung – mit 4 Theoriestunden und 5 praktischen Fahrstunden à 90 Min. – ist keine Prüfung erforderlich.
Du brauchst dafür das Mindestalter und musst seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B sein. Die Eintragung gilt nur deutschlandweit und ersetzt nicht die Motorradklassen A1, A2 oder A.
Was ist B196?
- Erweiterung der Klasse B, um Leichtkrafträder bis 125 cm³ (max. 11 kW, max. 0,1 kW/kg) zu fahren
Voraussetzungen:
- Min. 25 Jahre alt
- Führerschein Klasse B seit mind. 5 Jahren
Ausbildung:
- 4 Theoriestunden (90 Min. je)
- 5 praktische Fahrstunden (90 Min. je)
- Keine Prüfungen nötig
Gültigkeit:
- Nur in Deutschland gültig
- Keine Anrechnung auf A1/A2/A
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