Vorrausetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Klasse B seit 5 Jahren
Ausbildung:
Theorieunterricht: Mindestens 4 x 90 min. klassenspeziefischer Unterricht
Praktischer Unterricht: Mindestens 5 x 90 min.
Bei der Praktischen Ausbildung muss der Fahrlehrer von der Fahrleistung des Schülers überzeugt sein. Es müssen alle Grundfahraufgaben aus der Motorradausbildung absolviert werden.
Die Ausbildung beinhaltet sowohl Stadt-, Überland- als auch Autobahnfahrten.
Es sind keine Prüfungen erforderlich !
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist lediglich die von der Fahrschule ausgestellte Teilnahmebescheinigung über die Fahrschulung, der Führerscheinstelle vorzulegen. Es ist weiterhin auch keine Bescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung nötig.