Fahren der Fahrzeuge der Klasse A1 mit dem Führerschein der Klasse B (Schlüsselzahl 196)

Vorrausetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Klasse B seit 5 Jahren

Ausbildung:

Theorieunterricht: Mindestens 4 x 90 min. klassenspeziefischer Unterricht

Praktischer Unterricht: Mindestens 5 x 90 min.

Bei der Praktischen Ausbildung muss der Fahrlehrer von der Fahrleistung des Schülers überzeugt sein. Es müssen alle Grundfahraufgaben aus der Motorradausbildung absolviert werden.

Die Ausbildung beinhaltet sowohl Stadt-, Überland- als auch Autobahnfahrten.

 

 

Es sind keine Prüfungen erforderlich !

 

 

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist lediglich die von der Fahrschule ausgestellte Teilnahmebescheinigung über die Fahrschulung, der Führerscheinstelle vorzulegen. Es ist weiterhin auch keine Bescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung nötig.