125er Fahren

Fahren der Fahrzeuge der Klasse A1

mit dem Führerschein der Klasse B (Schlüsselzahl 196)

Vorrausetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Klasse B seit 5 Jahren

Ausbildung:

Theorieunterricht: Mindestens 4 x 90 min. klassenspeziefischer Unterricht

Praktischer Unterricht: Mindestens 5 x 90 min.

Bei der Praktischen Ausbildung muss der Fahrlehrer von der Fahrleistung des Schülers überzeugt sein. Es müssen alle Grundfahraufgaben aus der Motorradausbildung absolviert werden.

Die Ausbildung beinhaltet sowohl Stadt-, Überland- oder Autobahnfahrten.

Es sind keine Prüfungen erforderlich !

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist lediglich die von der Fahrschule ausgestellte Teilnahmebescheinigung über die Fahrschulung, der Führerscheinstelle vorzulegen. Es ist weiterhin auch keine Bescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung nötig.

Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um die Führerscheinklasse A1, es ist lediglich die Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse A1 führen zu dürfen.

KTM Duke125

Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind eine KTM Duke 125

aber für kleine Personen steht auch ein Suzuki Adress Automatikroller mit einer Sitzhöhe von nur 77 cm zu verfügung.

Motorradbekleidung wird kostenlos zur Verfügung gestellt.