Fahren der Fahrzeuge der Klasse A1
mit dem Führerschein der Klasse B (Schlüsselzahl 196)
Vorrausetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Klasse B seit 5 Jahren
Ausbildung:
Theorieunterricht: Mindestens 4 x 90 min. klassenspeziefischer Unterricht
Praktischer Unterricht: Mindestens 5 x 90 min.
Bei der Praktischen Ausbildung muss der Fahrlehrer von der Fahrleistung des Schülers überzeugt sein. Es müssen alle Grundfahraufgaben aus der Motorradausbildung absolviert werden.
Die Ausbildung beinhaltet sowohl Stadt-, Überland- oder Autobahnfahrten.
Es sind keine Prüfungen erforderlich !
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist lediglich die von der Fahrschule ausgestellte Teilnahmebescheinigung über die Fahrschulung, der Führerscheinstelle vorzulegen. Es ist weiterhin auch keine Bescheinigung einer Erste-Hilfe-Ausbildung nötig.
Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um die Führerscheinklasse A1, es ist lediglich die Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse A1 führen zu dürfen.

Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind eine KTM Duke 125
Motorradbekleidung wird kostenlos zur Verfügung gestellt.